Operationsassistenz

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Berufsbild

Operationsassistent:innen sind Teil des interdisziplinären Teams im OP und kennen die unterschiedlichen Operationsarten insbesondere in der Traumatologie, Orthopädie und der viszeralen Chirurgie. Sie wirken mit bei der Identifizierung, Betreuung und Lagerung der Patien:innen, sowohl vor, während und nach operativen Eingriffen. Sie breiten den Operationsraum vor und stellen die benötigten medizinischen Geräte und weitere erforderliche Medizinprodukte bereit. Die fachlich versierte Überprüfung der Funktionstüchtigkeit dieser Geräte gehört ebenfalls zu ihrem Aufgabengebiet. Eine große Verantwortung stellt auch der sachgemäße Umgang mit Präparaten, Organen und Probenmaterial dar. Sie tragen Mitverantwortung bei der Einhaltung der Hygienebestimmungen und der Sterilität. Operationsasssitent:nnen weisen ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit auf und gewähren somit auch größt mögliche Sicherheit für Patient:innen.

MAB- Gesetz

 § 8. (1) Die Operationsassistenz umfasst die Assistenz bei der Durchführung operativer Eingriffe nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht. Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann

  1. die Aufsicht durch einen/eine Angehörige/n des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgen oder
  2. der/die Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits – Krankenpflege die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Angehörige der Operationsassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.

(2) Der Tätigkeitsbereich der Operationsassistenz umfasst insbesondere

  1. die Annahme, Identifikation und Vorbereitung der zu operierenden Patienten/-innen einschließlich des An- und Abtransports,
  2. die Vorbereitung des Operationsraums hinsichtlich der erforderlichen unsterilen Geräte und Lagerungsbehelfe, einschließlich deren Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit, sowie deren Wartung,
  3. die Assistenz bei der Lagerung der Patienten/-innen,
  4. die perioperative Bedienung der unsterilen Geräte,
  5. die Assistenz bei der Sterilisation der Geräte und Instrumente,
  6. die Aufbereitung und Funktionskontrolle der unsterilen Geräte und
  7. die Assistenz bei der Umsetzung der Hygienerichtlinien hinsichtlich des Operationsraums, der Geräte und der Instrumente.

Berufsperspektiven

§ 18. (1) Die Ausübung der medizinischen Assistenzberufe darf nur im Dienstverhältnis zu

1. dem Rechtsträger einer Krankenanstalt oder

2. dem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Nachsorge, der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder der Gewinnung von Blut- oder Blutbestandteilen dient, oder

3. einem freiberuflich tätiger Arzt/einer Ärztin, einer ärztlichen Gruppenpraxis, einer Primärversorgungseinheit oder

4. einem/einer freiberuflichen tätigen Biomedizinischen Analytiker/in oder Radiologietechnologen/-in oder

5. einer Sanitätsbehörde oder

6. einer Einrichtung der Forschung, Wissenschaft, Industrie und Veterinärmedizin entsprechend dem jeweiligen Berufsbild erfolgen

Ausbildungsinformation

Die Ausbildung zur Operationsassistenz umfasst grundsätzlich mindestens 1100 Stunden, wobei die Hälfte auf die praktische Ausbildung und mindestens ein Drittel auf die theoretische Ausbildung zu entfallen hat.

In unserem Lehrgang erfolgt die Ausbildung in Teilzeit, mit einer durchschnittlichen Unterrichts – bzw. Praktikumszeit von 25 Wochenstunden

Ziele der Ausbildung

In der Ausbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Qualifikationsprofil vermittelt.

  • Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho)- Physiologie, sowie Verständnis der einschlägigen medizinischen Terminologie
  • Kenntnis über die Organisation Krankenhaus und die typische Aufbau- und Ablauforganisation im und rund um einen OP sowie Kennen der Rolle und Funktion von OP-AssistentInnen bei Operationen
  • Erkennen von möglichen Infektionsrisiken und Einleitung entsprechender Präventionsmaßnahmen gem. Hygienerichtlinien
  • Kenntnis über unterschiedliche Operationsarten, deren Abläufe, die zum Einsatz kommenden unsterilen Geräte, Materialien bzw. Verbrauchsgüter
  • Kenntnis über die geltenden Standards (Umgang mit Sterilität, richtiges Verhalten in sterilen Umgebungen, Überprüfung bzw. Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit ausgewählter Geräte,
  • Patientenidentifikation, Einschleusen von PatientInnen, Lagerung und Transferierung von PatientInnen, Fixationstechniken, Enthaarungsmethoden, Handhabung Neural-Elektrode,
  • Assistenz beim Anlegen und Entfernen starrer und ruhigstellender Verbände)
  • Kenntnis über die Lagerung, Aufbewahrung, Ver- und Entsorgung von Präparaten, Untersuchungsmaterial und Organen und Bewusstsein über die Folgen von unsachgemäßem Handeln
  • Kenntnis über die rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Grenzen des Berufs
  • Kenntnisse über die Bedeutung einer kultursensiblen und patientenorientierten Haltung
  • Grundlegende Fertigkeiten der Knikation im PatientInnenkontakt und im Team

Ausbildungsablauf

  1. Basismodul (5 Wochen)

Dieses kann entfallen, wenn die/der Auszubildende bereits eine Ausbildung in einen Gesundheitsberuf abgeschlossen hat.

Theorie mit praktischen Übungen:

  • Erste Hilfe und Verbandslehre
  • Einführung in das Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsberufe
  • Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
  • Einführung in die allgemeine Hygiene
  • Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
  • Kommunikation und Teamarbeit
  • Medizinische Terminologie und Dokumentation

2. Aufbaumodul Operationsassistenz (11 Monate)

Theorie mit praktischen Übungen:

  • Anatomie und (Patho-) Physiologie: Organsysteme
  • Anatomie und (Patho-) Physiologie: Skeletto-muskuläres System
  • Arbeitsplatz Operationssaal
  • Grundzüge der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation
  • Berufsspezifische Rechtsgrundlagen

Die praktische Ausbildung:

  • Findet statt im Operationssaal in Krankenanstalten vorwiegend in den Fachbereichen Traumatologie/Orthopädie und Viszeral/Gefäßchirurgie

Abschluss

Kommissionelle Abschlussprüfung