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Berufsbild
Röntgenassistent:innen führen standardisierte Röntgenuntersuchungen des Skelettsystems, des Thorax (Brustkorbes), Knochendichtemessungen und Mammographien durch. Sie assistieren bei spezialisierten Untersuchungen der inneren Organe. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören standardisierte Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels CT und MRT. Dabei unterstützen sie Radiologietechnolog:innen und Ärzt:innen bei deren Tätigkeit auch durch Transferierung und Lagerung von Patient:innen. Weiters umfasst der Tätigkeitsbereich auch die Vor- und Nachbereitung von Geräten und Untersuchungsräumen. Röntgenassistent:innen liefern auch einen wichtigen Beitrag bei der Administration und Dokumentation.
MAB- Gesetz
§ 10. (1) Die Röntgenassistenz umfasst die Durchführung von einfachen standardisierten Röntgenuntersuchungen sowie die Assistenz bei radiologischen Untersuchungen nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht. Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann
1. die Aufsicht durch einen/eine Radiologietechnologen:in erfolgen oder
2. der/die Radiologietechnologe:in die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Angehörige der Röntgenassistenz weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.
(2) Der Tätigkeitsbereich der Röntgenassistenz umfasst
1. die Durchführung von standardisierten Thoraxröntgen,
2. die Durchführung von standardisierten Röntgenuntersuchungen des Skelettsystems,
3. die Durchführung von standardisierten Knochendichtemessungen,
4. die Durchführung von standardisierten Mammographien,
5. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Computertomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,
6. die Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten bei Schnittbilduntersuchungen mittels Magnetresonanztomographie im Rahmen der Assistenz bei radiologischen Untersuchungen,
7. die Assistenz bei Röntgenuntersuchungen des Respirations-, Gastrointestinal- und des Urogenital -Traktes,
8. die Transferierung und die Assistenz bei der Lagerung von Patienten/-innen bei Röntgenuntersuchungen und radiologischen Untersuchungen,
9. die Auf- und Nachbereitung der Geräte und Untersuchungsräume und
10. das Organisieren, Verwalten und Zureichen der erforderlichen Materialien.
Berufsperspektiven
§ 18. (1) Die Ausübung der medizinischen Assistenzberufe darf nur im Dienstverhältnis zu
1. dem Rechtsträger einer Krankenanstalt oder
2. dem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher oder pflegerischer Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Nachsorge, der Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder der Gewinnung von Blut- oder Blutbestandteilen dient, oder
3. einem freiberuflich tätigen Arzt/einer Ärztin, einer ärztlichen Gruppenpraxis, einer Primärversorgungseinheit oder
4. einem/einer freiberuflichen tätigen Biomedizinischen Analytiker/in oder Radiologietechnologen/-in oder
5. einer Sanitätsbehörde oder
6. einer Einrichtung der Forschung, Wissenschaft, Industrie und Veterinärmedizin entsprechend dem jeweiligen Berufsbild erfolgen
Ausbildungsinformation
Die Ausbildung zur Röntgenassistenz umfasst grundsätzlich mindestens 1300 Stunden, wobei die Hälfte auf die praktische Ausbildung und mindestens ein Drittel auf die theoretische Ausbildung zu entfallen hat.
In unserem Lehrgang erfolgt die Ausbildung in Teilzeit, mit einer durchschnittlichen Unterrichts – bzw. Praktikumszeit von 25 Wochenstunden.
Ziele der Ausbildung
In der Ausbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend dem Qualifikationsprofil vermittelt
- Grundkenntnisse in Anatomie und (Patho)- Physiologie, sowie Verständnis der einschlägigen medizinischen Terminologie
- Kenntnis über die Organisation Krankenhaus und die typische Aufbau- und Ablauforganisation in einer Radiologie, sowie Kennen der Rolle und Funktion von Röntgenassistent:innen
- Umsetzung von Hygienerichtlinien
- Technische, insbesondere radiologisch- technische Grundkenntnisse
- Handhabung, Vor – und Nachbereitung der zu bedienende bzw. anzuwendende Geräte, Speichermedien sowie Hilfsmittel
- Patientengerechte Umsetzung aktueller Standards der Aufnahme- und Einstelltechnik
- Kenntnis des Einsatzgebiets, der Vorgangsweise und des Standardisierungsgrades von Computertomographie und Magnetresonanztomographie,
- Kenntnis der Materialien, der Vor- und Nachbereitung von Untersuchungen und Vornahme einfacher standardisierter Tätigkeiten in diesen Bereichen
- Anwendung der besonderen Administrations- und Dokumentationserfordernisse im Rahmen der Radiologie unter Zuhilfenahme eines Radiologie-Informationssystems
- Bewusstsein für eine kultursensiblen und patientenorientierten Haltung
- Anwendung von Basisfertigkeiten der Kommunikation im Patientenkontakt und im Team
Ausbildungsablauf
- Basismodul (5 Wochen)
Dieses kann entfallen, wenn die/der Auszubildende bereits eine Ausbildung in einen Gesundheitsberuf abgeschlossen hat.
Theorie mit praktischen Übungen:
- Erste Hilfe und Verbandslehre
- Einführung in das Gesundheitswesen einschließlich der Gesundheitsberufe
- Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
- Einführung in die allgemeine Hygiene
- Angewandte Ergonomie, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
- Kommunikation und Teamarbeit
- Medizinische Terminologie und Dokumentation
2. Aufbaumodul Röntgenassistenz (13 Monate)
Theorie mit praktischen Übungen:
- Anatomie und (Patho-) Physiologie: Organsysteme
- Anatomie und (Patho-) Physiologie: Skeletto-muskuläres System
- Röntgen- und MRT-Geräte, Röntgen- und MRT- Untersuchungen und Strahlenschutz
- Grundzüge der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen
Die praktische Ausbildung:
Das Praktikum wird von der Ausbildungseinrichtung organisiert und findet an einer Krankenanstalt, fachärztliche Ordination/ Institut für Radiologie oder fachärztliche Gruppenpraxis statt.
Abschluss
Kommissionelle Abschlussprüfung
